Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 678/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Fehlende Genehmigungsfähigkeit einer ohne Baugenehmigung errichteten Remise; Deckung der Nutzung einer Remise von der für eine G...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
Fehlende Genehmigungsfähigkeit einer ohne Baugenehmigung errichteten Remise; Deckung der Nutzung einer Remise von der für eine Garage erteilten Baugenehmigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzung formell illegal: Untersagungsverfügung unverhältnismäßig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 2 L 404/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 678/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99
Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 678/19
Soweit es in dem von ihm zur Begründung der Beschwerde zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - heißt, dass eine Baugenehmigung nicht ohne Weiteres gegenstandslos geworden sein müsse, weil teilweise abweichend von ihr gebaut worden sei, ergibt sich daraus nichts für die hier maßgebliche und zu verneinende Frage, ob die Nutzung der Remise von der für eine Garage erteilten Baugenehmigung gedeckt ist. - VG Münster, 19.06.2018 - 2 K 6704/17
Landwirtschaftlicher Betrieb, Bestandsschutz, Pferdezucht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 678/19
Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 - 2 K 6704/17 - im Klageverfahren gegen die auf die Remise bezogene Beseitigungsverfügung geteilt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19
Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen …
Eine sich auf die formelle Illegalität einer Nutzung gestützte Nutzungsuntersagung stellt sich mit Blick auf eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Nutzung im Regelfall nur dann als unverhältnismäßig dar, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt und nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 10.06.2019 - 10 B 678/19 -, juris, Rdnr. 9).(Rn.21).Eine sich auf die formelle Illegalität einer Nutzung gestützte Nutzungsuntersagung stellt sich mit Blick auf eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Nutzung im Regelfall nur dann als unverhältnismäßig dar, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt und nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen (OVG NW, Beschluss vom 10.06.2019 - 10 B 678/19 -, juris, Rdnr. 9).
- VG Würzburg, 30.09.2020 - W 5 S 20.1131
Nutzungsuntersagung für Probierstand wegen Nutzungsänderung
Die von der Antragstellerseite beanspruchten Nutzungen lassen sich als Teile des Gesamtvorhabens in Übereinstimmung mit der Sichtweise der Bauaufsichtsbehörde nicht als offensichtlich genehmigungsfähig einstufen (zur Verhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung trotz eingereichten Bauantrags vgl. auch OVG Magdeburg, B.v. 29.8.2019 - 2 M 85/19; OVG Münster, B.v. 10.6.2019 - 10 B 678/19 - beide juris).